- Gefahrengrenzwert
- Gefahrengrenzwert,Straßenverkehrsrecht: der Blutalkoholwert, bei dessen Vorliegen die Tauglichkeit eines Fahrzeugführers, sein Fahrzeug verkehrsgerecht zu führen, wahrscheinlich nicht mehr vorhanden ist. Der Gefahrengrenzwert ist in Deutschland (2001) und in Österreich (1998) auf 0,5 Promille festgelegt worden, in der Schweiz gilt noch die 0,8-Promille-Grenze ‰ (alkoholbedingte Fahrunsicherheit).
Universal-Lexikon. 2012.